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23.01.2014
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Die Poker-Bundesliga siegt vor dem Bundesverwaltungsgericht

Was Poker-Bundesligisten schon lange klar ist steht nun auch höchstrichterlich fest: die Turniere der Poker-Bundesliga sind kein Glücksspiel, weder im Sinne des § 284 Strafgesetzbuch noch des § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag.

Einmal mehr gewinnt die Poker-Bundesliga (P-BL) vor Gericht. Dieses mal handelte es sich um ein Verfahren, dass die MSM Sportmarketing GmbH (MSM) als Lizenznehmer der P-BL gegen die Lutherstadt Wittenberg führt.

Im Jahre 2010 wurde der MSM durch die Stadt ein Poker-Turnier verboten, das angerufene Verwaltungsgericht (VG) Halle bestätigte das Verbot. Daraufhin wurde eine Sprungrevision vor das höchste deutsche Verwaltungsgericht, nämlich das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig, zugelassen.

Das BVG widersprach nun am 22.01.2013 dem VG Halle und hebt deren Urteil auf. Zur endgültigen Klärung des Einzelfalles wurde das Verfahren an das VG Halle zur erneuten Bearbeitung zurückverwiesen.

Für dieses Turnier und für den Inhalt dieser Seite verantwortlicher Veranstalter: Poker-Bundesliga